Häufige Fragen & Antworten

Nachfolgend finden Sie eine Liste wichtiger Fragen und Antworten zu unserem Testzentrum.

Anspruch auf kostenlose Tests haben "vulnerable Bevölkerungsgruppen":

  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
  • Pflegende Angehörige
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

Die Bürgertests gegen 3 Euro Eigenbeteiligung sind entfallen.

Sollten Sie keinen der vorher genannten Gründe vorweisen können, müssen Sie den Schnelltest regulär bezahlen.

Die Testverordnung finden Sie hier im Bundesanzeiger.

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Der beste Weg, um die Übertragung mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 zu verhindern, besteht darin sich und andere durch Corona Tests und Hygienemaßnahmen zu schützen. Expert/innen raten daher zur regelmäßigen Testung, um das Infektionsrisiko insbesondere im privaten und beruflichen Bereich zu reduzieren. Für den privaten Bereich werden vor allem Antigen-Schnelltests empfohlen. Die Durchführung eines PCR-Tests ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie eine Reise ins Ausland planen. Zur Ermittlung einer zurückliegende COVID-19 Erkrankung eignen sich Antikörper-Schnelltests.

In den Coronatestcentern bieten wir Ihnen an jedem Standorten sowohl Antigen-Schnelltests als auch PCR-Tests an. Die Coronatests werden von medizinischem Personal durchgeführt. Bei den verwendeten Antigen-Tests handelt es sich um Corona Tests zum direkten SARS-CoV-2 Erregernachweis. Die Antigen-Tests sind Gegenstand des Anspruchs nach § 1 Satz 1 gemäß “Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)”. Im privaten und beruflichen Bereich sollen die Antigen-Tests vor allem Familie, Freunde, Mitarbeiter und Kollegen schützen. Dazu finden zertifizierte, vom Bundesministerium für Gesundheit zugelassene Schnelltests von Firmen wie Clungene oder Joysbio Anwendung. Die verwendeten PCR-Tests werden in Deutschland hergestellt und ausgewertet. Die PCR-Tests entsprechen den Vorgaben für anstehende Reisen und für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

Ab 13.11.2021-30.06.2022 hat jede/r Bürger/in die Möglichkeit, sich mehrmals die Woche kostenfrei testen zu lassen.

Die Nachweise senden Sie bitte binnen 14-Tagen an testcenter@elisabeth-verein.de oder per Post an: Altenhilfe St. Elisabeth gGmbH, Lahnstraße 8, 35091 Cölbe.

Nach der aktuell geltenden Testverordnung hat jede/r den Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test, wenn Sie sich selbst oder in einem Testzentrum per Schnelltest positiv getestet wurden, eine/n Haushaltangehörige/n mit einem bestätigten positiven PCR-Testergebnis haben, zur Freitestung nach der Quarantäne oder bei der Aufnahme in medizinische Einrichtungen. Bitte halten Sie dafür unbedingt den Nachweis des entsprechenden Anspruchs bereit.